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Erklärung zur Barrierefreiheit

Astotel verpflichtet sich, seine Websites und mobilen Anwendungen in Übereinstimmung mit Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten. Zu diesem Zweck hat Astotel die folgende Strategie und entsprechende Maßnahmen umgesetzt:

Im Bewusstsein, wie wichtig ein gleichberechtigter Zugang zu Informationen und Buchungsdiensten ist, verfolgt Astotel einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten – eine möglichst einfache und inklusive Nutzung zu ermöglichen.

Umgesetzte Maßnahmen:
Ein erster Barrierefreiheits-Audit wurde im August 2025 von Atalan auf den Hauptseiten der Website durchgeführt, um die Konformität sämtlicher Online-Inhalte und -Dienste zu bewerten. Auf Grundlage dieses Audits wurden mehrere vorrangige Korrekturen umgesetzt, unter anderem:

  • Anpassung von HTML-Tags und der Code-Struktur zur Optimierung der Navigation mit Hilfstechnologien.
  • Korrektur der Überschriftenhierarchie und HTML-Auszeichnung.
  • Verbesserung der Tastaturnavigation sowie der Konsistenz von Links und interaktiven Elementen.
  • Sensibilisierung und Schulung der Teams, die Inhalte einpflegen und entwickeln, damit bewährte Praktiken dauerhaft angewendet werden.
  • Ein Folgeaudit wurde am 30. Oktober 2025 durchgeführt, um die Konformität der vorgenommenen Aktualisierungen der Website zu bestätigen.
  • Parallel dazu wurde ein Barrierefreiheits-Audit der Astotel-Häuser selbst durchgeführt. Für jedes geprüfte Hotel steht eine eigene Informationsseite zur Barrierefreiheit zur Verfügung, auf der die angebotenen barrierefreien Einrichtungen und Services detailliert beschrieben sind.

Bevorstehende Maßnahmen:

  • Umsetzung eines kontinuierlichen Verbesserungsplans, der fest in unsere Prozesse zur Aktualisierung der Website integriert ist.
  • Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit bereits in der Konzeptionsphase aller zukünftigen funktionalen und visuellen Weiterentwicklungen.
  • Fortlaufende Begleitung der Häuser, um ihre barrierefreien Angebote weiterzuentwickeln und zu fördern.

Konformitätsstatus

Die Website www.astotel.com ist mit Version 4.1.2 des allgemeinen Referenzrahmens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA) teilweise konform. Die nicht konformen Punkte werden nachfolgend aufgeführt.

Testergebnisse

Die Konformitätsprüfung, gefolgt von einem erneuten Audit am 30. Oktober 2025 durch Atalan, hat ergeben, dass 81 % der Kriterien der RGAA-Version 4.1.2 erfüllt wurden.
Die durchschnittliche Konformitätsrate über alle Seiten hinweg betrug 90 %.

Die von D-EDGE bereitgestellte Booking-Engine https://www.secure-hotel-booking.com/d-edge/Gp-Astotel/21E2/de-DE/ wurde unabhängig von Job In Live SAS geprüft und erreichte eine partielle Konformitätsrate von 67,99 %.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28. Juli 2025 erstellt und ist über diesen Link abrufbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nichtkonformitäten

Liste der nicht konformen Kriterien:

  • 5.6 Sind bei jeder Datentabelle alle Spalten- und Zeilenüberschriften korrekt gekennzeichnet?
  • 6.1 Ist jeder Link aussagekräftig beschriftet (außer in bestimmten Fällen)?
  • 6.2 Enthält jede Webseite beschreibende Linktexte?
  • 7.1 Sind alle Skripte, sofern erforderlich, mit Hilfstechnologien kompatibel?
  • 7.5 Werden Statusmeldungen von Hilfstechnologien korrekt wiedergegeben?
  • 8.9 Werden HTML-Tags, die ausschließlich zu Präsentationszwecken verwendet werden, vermieden?
  • 9.1 Ist die Information durch eine angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert?
  • 9.3 Sind alle Listen korrekt strukturiert?
  • 10.9 Werden Informationen niemals ausschließlich über Form, Größe oder Position vermittelt?
  • 10.11 Kann der gesamte Inhalt ohne Informations- oder Funktionsverlust und ohne vertikales Scrollen in einem 256 px hohen Fenster bzw. horizontales Scrollen in einem 320 px breiten Fenster dargestellt werden (außer in bestimmten Fällen)?
  • 11.1 Verfügt jedes Formularfeld über eine Beschriftung (Label)?
  • 11.5 Werden Formularfelder desselben Typs bei Bedarf sinnvoll gruppiert?

Ausgenommene Inhalte

Liste der ausgenommenen Inhalte:

  • Der Chatbot-Baustein wurde vom Audit ausgenommen, da es sich um ein Drittanbieter-Tool handelt, das eine alternative Kontaktmöglichkeit zu den bestehenden Kanälen (Telefon, E-Mail, Kontaktformular) bietet.
  • Die Instagram-Integrationskomponente wurde vom Audit ausgenommen, da es sich um ein Drittanbieter-Tool handelt, das für das Verständnis der Website nicht wesentlich ist.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2025 erstellt.

Technologien zur Erstellung dieser Website

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Barrierefreiheitstests wurden mit den folgenden Kombinationen aus Browsern und Screenreadern durchgeführt:

  • Firefox 141 mit NVDA 2025.2
  • Firefox 141 mit JAWS 2021
  • Chrome 132 mit Android Talkback 15.1

Prüfwerkzeuge für die Barrierefreiheit

  • Color Contrast Analyser
  • HeadingsMap
  • Firefox- und Chrome-Entwicklertools
  • Web Developer (Erweiterung für Firefox und Chrome)

Auf Konformität geprüfte Seiten

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf bestimmte Inhalte oder Services nicht zugreifen können, können Sie die verantwortliche Stelle für die Astotel-Website kontaktieren, um zu einer barrierefreien Alternative weitergeleitet zu werden oder die gewünschten Informationen in einem anderen Format zu erhalten.

Rechtsbehelfe

Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn Sie ein Barrierefreiheitsproblem gemeldet haben, das den Zugang zu Inhalten oder Diensten verhindert, und Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben.

  • Schreiben Sie an die/den Beauftragten für Bürgerrechte (Défenseur des droits).
  • Wenden Sie sich an die/den regionalen Beauftragten für Bürgerrechte (Défenseur des droits) in Ihrer Region.
  • Senden Sie einen Brief per Post (ohne Porto) an:
      • Défenseur des droits
      • Libre réponse 71120
      • 75342 Paris CEDEX 07